St.Margrethen · Geschichte

Die Ortsgemeinde St. Margrethen

Im rasanten Tempo unserer heutigen Zeit gerät eine der ältesten und wertvollsten Institutionen der Schweiz oft in Vergessenheit: die Ortsgemeinde. Als „älterer Bruder“ der politischen Gemeinde sorgt sie im Hintergrund still und mächtig für das Wohl von St. Margrethen – und das völlig ohne Steuergelder, einzig getragen aus den Erträgen des eigenen Vermögens.

Einweihung des neuen Gemeindehauses mit Festbeflaggung
Einweihung des neuen Gemeindehauses mit Festbeflaggung, St.Margrethen — 1962 Kat.-Nr. S-0562

Die Wurzeln auf alemannischem Boden

Die Wurzeln der Ortsgemeinde (auch Bürgergemeinde genannt) reichen extrem weit zurück und entspringen der alten alemannischen Markgenossenschaft. Auf diese frühen Genossenschaften, die im Jahr 1291 im Bundesbrief durch einen Eid besiegelt wurden, geht sogar unsere heutige Staatsbezeichnung – die Schweizerische Eidgenossenschaft – zurück.

In St. Margrethen haben die Vorfahren der heutigen Ortsbürger in jahrhundertelanger, harter Fleissarbeit das einstige, unwirtliche Sumpfgebiet und den dichten Urwald urbar und bewohnbar gemacht. Dieses mühsam kultivierte Land ist das rechtmässige Erbe, das die Ortsgemeinde bis heute pflegt und verwaltet.

Pflichten, Wälder und die Pflege der Scholle

Die Aufgaben der Ortsgemeinde waren und sind vielseitig und dienen seit jeher dem Wohl der Allgemeinheit. Dazu gehören traditionell die Wald-, Feld- und Flurarbeiten, der Bau von Wegen und Stegen, Wildbachverbauungen sowie Meliorationen. Die Ortsgemeinde untersteht dabei der Staatsaufsicht und muss ihr Vermögen sowie ihre Erträge ordnungsgemäss versteuern. Zudem leistet sie alljährlich beträchtliche Beiträge für gemeinnützige und öffentliche Zwecke.

„Die Ortsgemeinde ist der ältere Bruder der politischen Gemeinde – eine Hüterin bewährter Traditionen, die im Hintergrund still und mächtig wirkt.“

Wie gross diese Solidarität im gesamten Kanton St. Gallen ist, zeigten Erhebungen aus den Jahren 1967 bis 1971: Damals brachten die Ortsgemeinden des Kantons jährlich zwischen 5,6 und 8,3 Millionen Franken für öffentliche und gemeinnützige Zwecke auf. Ohne diese enormen Leistungen müssten die politischen Gemeinden – und damit die Steuerzahler – massiv stärker belastet werden. Oftmals tritt die Ortsgemeinde zudem Boden für öffentliche Bauten als Geschenk ab oder veräussert Grundstücke weit unter dem üblichen Marktpreis, um die lokale Infrastruktur zu fördern.

Ein grosszügiger Verzicht für die Kultur

Neben den gesetzlichen Pflichten hatten die Ortsbürger früher auch Anrecht auf einen persönlichen Nutzen (den sogenannten Bürgernutzen). Doch hier kam es in St. Margrethen ab Ende 1976 zu einer aussergewöhnlichen, äusserst grosszügigen Geste: Die Ortsbürger verzichteten fortan ganz bewusst auf diesen persönlichen Nutzen. Stattdessen beschlossen sie, diese Gelder vollumfänglich für kulturelle Zwecke der gesamten Einwohnerschaft von St. Margrethen einzusetzen – ein starkes Zeichen für den Zusammenhalt im Dorf!

Trotz gelegentlicher Kritik im dualen System zwischen politischer Gemeinde und Bürgergemeinde bleibt die Ortsgemeinde eine tragende Säule unserer Identität. Sie ist die Hüterin bewährter Traditionen, die Wurzel unseres demokratischen Staates und sorgt mit der Pflege der Scholle dafür, dass St. Margrethen auch für kommende Generationen ein lebenswerter Raum bleibt.

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